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GP24 Rundum-Sorglos-Garantie: Vertragsbedingungen

1. Garantiegeber und Gegenstand

Garantiegeberin ist die Bauwelt Glas- und Stahlprodukte online GmbH, Inhaberin der Marke „Glasprofi24“ (im Folgenden „Garantiegeberin“). Die „GP24 Rundum-Sorglos-Garantie“ ist eine freiwillige, kostenpflichtige Zusatzgarantie, die zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten erworben werden kann. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

2. Garantievarianten und Laufzeit

Der Käufer kann zwischen zwei Modellen wählen:

Komfortschutz: Garantielaufzeit von 3 Jahren.
Premiumschutz: Garantielaufzeit von 5 Jahren.

Die Laufzeit beginnt mit der Fertigstellung bzw. Installation des Produkts. Die Garantie gilt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

3. Wirksamkeit und Registrierungspflicht

Damit der Garantieanspruch wirksam wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Identifikation: Der Garantieanspruch ist fest an die Rechnungsnummer des Hauptartikels sowie die darin aufgeführte Lieferadresse (Standort des Produkts) gebunden. Eine Übertragung der Garantie auf baugleiche Produkte, die nicht unter dieser Rechnungsnummer erworben wurden, ist ausgeschlossen.

Online-Registrierung: Die Registrierung muss online unter erfolgen. Hierbei sind zwingend anzugeben:
- Die Rechnungsnummer des Kaufs.
- Das Datum der Fertigstellung/Montage.
- Ein Foto des fertig montierten Produkts, welches das Produkt in seiner baulichen Umgebung (Einbausituation) zeigt.

Fristen: Die Registrierung muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch 2 Wochen nach erfolgter Montage vorgenommen werden.

Rechtsfolge: Erfolgt keine fristgerechte Registrierung oder fehlen die erforderlichen Nachweise (Foto/Rechnungsbezug), wird die Garantie nicht wirksam. Ein Anspruch auf Erstattung des Garantie-Aufpreises besteht in diesem Fall nicht, da die Bereitstellung der Garantieleistung durch die Garantiegeberin bereits mit Kaufabschluss erfolgt ist und die Registrierung eine reine Mitwirkungspflicht des Kunden darstellt.

Nachweis: Im Garantiefall sind der Kaufnachweis (Rechnung) sowie die Registrierungsbestätigung vorzulegen.

4. Leistungsumfang und Haftungsgrenzen

Die Garantie umfasst nachweisliche Material-, Verarbeitungs-, Produktions- und Konstruktionsfehler.

Die Garantiegeberin leistet nach eigener Wahl durch kostenfreie Reparatur oder Austausch gegen ein gleichwertiges Ersatzprodukt.

Bei Nichtverfügbarkeit des ursprünglichen Produkts liefert die Garantiegeberin ein technisch gleichwertiges Nachfolgemodell. Optische Abweichungen zum Rest der Anlage / Produkte stellen kein Reklamationsgrund dar.

Die maximale Leistung ist auf den ursprünglichen Kaufpreis des Produkts begrenzt. Mit der Ersatzlieferung gilt der Garantieanspruch als erfüllt.

Ein Anspruch auf weitergehende Leistungen, insbesondere die Übernahme von Ausbau-, Einbau-, Montage-, Transport- oder Folgekosten, besteht ausdrücklich nicht.

5. Ausschlüsse und Verschleiß

Kein Garantieanspruch besteht bei:

Natürlichem Verschleiß: Insbesondere die Alterung von Verschleißteilen wie Gummidichtungen, Bürstendichtungen oder Kunststoffabdeckungen ist ausgeschlossen.

Fremdeinwirkung: Schäden durch unsachgemäße Montage (sofern nicht durch die Garantiegeberin erfolgt), Fehlbedienung, mangelnde Pflege, Überlastung oder Glasbruch nach Installation.

Planungsfehlern: Mängel, die auf fehlerhaften Messdaten oder Vorgaben des Kunden beruhen.

Optik: Optische Abweichungen, die innerhalb der gängigen Normen liegen.

6. Übertragbarkeit (Objektbindung)

Die Garantie ist produkt- und standortgebunden. Bei einem Verkauf der Immobilie geht der Garantieanspruch auf den neuen Eigentümer über, sofern diesem der Original-Kaufnachweis sowie die Registrierungsbestätigung ausgehändigt werden.

7. Ablauf im Garantiefall

1. Der Schaden ist unverzüglich schriftlich zu melden und mittels Fotos zu dokumentieren. Ein Material- oder Verarbeitungsfehler muss durch den Käufer nachgewiesen werden.
2. Einreichung der Registrierungsbestätigung und des Kaufnachweises.
3. Die Prüfung und Entscheidung über die Art der Mängelbehebung erfolgt durch die Garantiegeberin.

8. Option auf dauerhafte Garantieverlängerung

Nach Ablauf der ursprünglichen Garantielaufzeit (Komfort- oder Premiumschutz) bietet die Garantiegeberin dem Kunden die Möglichkeit, den Schutz jeweils erneut um 3 oder 5 Jahre zu verlängern („Lifetime-Option“).

Voraussetzungen für die Verlängerung:
Rechtzeitiger Antrag:
Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Garantieperiode abgeschlossen werden. 

Zustandsnachweis: Die Garantiegeberin kann für die Verlängerung aktuelle Fotos des Produkts anfordern, um den ordnungsgemäßen Zustand und die fachgerechte Instandhaltung zu prüfen.

Ausschluss bei Vorschäden: Bestehen zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits nicht behobene Mängel oder Anzeichen von grober Vernachlässigung, kann die Verlängerung durch die Garantiegeberin abgelehnt werden.

Kosten: Die Gebühr für die Verlängerung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preisliste der Garantiegeberin.

Laufzeit: Die Verlängerung erfolgt jeweils für 3 oder 5 Jahre  Sie kann beliebig oft wiederholt werden, solange das Produkt am ursprünglichen Montageort verbleibt und die jährliche Gebühr entrichtet wird.

Kündigung: Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Die Verlängerungsoption (3 oder 5 Jahre) endet automatisch mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit. Bitte beachten Sie: Wird keine Verlängerung abgeschlossen, erlischt der Garantieanspruch. Eine spätere Reaktivierung der Garantie für dieses Produkt ist nicht möglich. 

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